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Das „Universitätsklinikum Zentrum für Physiotherapie“ (UZP) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Tübingen.


Im neuen Gesundheitszentrum auf dem Campus Schnarrenberg des Universitätsklinikums engagieren wir uns in Tübingen in der ambulanten Physiotherapie.

Physiotherapeut/-in (m/w/d)

Wir suchen DICH zur Verstärkung unseres Teams als Physiotherapeuten / Physiotherapeutin (w/m/d) in Teilzeit (mind. 19,5 Std./ Woche) oder in Vollzeit (39 Std./ Woche).

Wir bieten

  • Umfangreiche Therapieangebote mit besonderen Schwerpunkten und die Möglichkeit zum Mitwirken an verschiedenen Studien
  • Geschlossene, moderne Therapieräume und einen neuen KGG-Gerätepark
  • Konzentration auf das Wesentliche ohne zusätzliche Verwaltungsaufgaben
  • Wöchentliche Teambesprechungen und jährliche Teamevents
  • Möglichkeiten der persönlichen Fort- und Weiterbildung mit einem Fortbildungszuschuss von bis zu 1.200 €/Jahr
  • Einen zusätzlichen Bonus von bis zu einem Bruttomonatsgehalt pro Jahr
  • Jobticket (Vergünstigtes Abo zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vom Wohn- zum Arbeitsort), Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen

Dein Profil:

  • Du besitzt eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/ zur Physiotherapeuten/ Physiotherapeutin
  • Du verfügst nachweislich über zertifizierte, abgeschlossene physiotherapeutische Zusatzqualifikationen
  • Du bist motiviert, Dich fachlich weiterzuentwickeln
  • Du verfügst über eine ausgeprägte Service- und Kundenorientierung
  • Dein hohes Maß an Motivation und Einsatzbereitschaft runden Dein Profil ab

Haben wir Dein Interesse geweckt? Bitte richte Deine Bewerbungsunterlagen per E-Mail an info@ukt-physio.de.

Bei Fragen wende Dich bitte an Frau Sarah Eisenschmid, Tel.: 07071 29-86460
E-Mail: info@ukt-physio.de .

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Einstellung erfolgt über den Geschäftsbereich Personal. Vorstellungskosten können leider nicht übernommen werden. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) sowie ein gültiger Impfnachweis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gem. § 20a Abs. 2 IfSG vorliegen.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wird die Personalvertretung des Universitätsklinikums Tübingen hinzugezogen.

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UZP Tübingen