Patientenfragen

Allgemeine Patientenfragen

Versäumte Termine müssen wir Ihnen leider privat verrechnen. Deshalb bitten wir Sie, uns spätestens 24 Stunden vorher Ihre Terminänderungen mitzuteilen.

So können wir diesen Termin anderen Patienten, die vielleicht dringend auf einen Termin warten, anbieten. Hierfür ist eine Zeit von mindestens 24 Stunden notwendig.

Wir haben den Anspruch, Ihnen eine durchgängige Therapiequalität anzubieten. Unsere interne Qualitätssicherung, in Form von therapeutischen Leitlinien, Fallbesprechungen und internen Fortbildungen, unterstützen uns dabei. Dennoch haben wir viele verschiedene Therapeuten mit unterschiedlichen Erfahrungen und Kompetenzen, deshalb beziehen wir für Ihren effektiven und schnellst möglichen Behandlungsablauf in der Regel zwei Therapeuten mit ein.

Beim ersten Mal können Sie in gewohnten Kleidern kommen. Sie erfahren von uns, ob Sie Sportkleidung brauchen.

Großes Badehandtuch, das Rezept des Arztes, Krankenkassenkarte oder bei Unfall den Unfallschein, eventuell Röntgenbilder oder Auswertungen von diagnostischen Untersuchungen und Ihren Terminkalender, um die Behandlungstermine abzusprechen.

Häufige Fragen von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen

Wenn Sie ein Rezept bekommen haben, müssen Sie spätestens am vierzehnten Tag nach Ausstellungsdatum mit der Behandlung beginnen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben uns verpflichtet, Ihr Rezept zu kontrollieren, da ansonsten die Erstattung unserer erbrachten Leistungen gefährdet ist. Der Arzt muss auf der von ihm ausgestellten Verordnung, eine Diagnose und eine für die verordnete Therapie passende Krankheitssymptomatik beschreiben. Falls der Arzt die Anzahl der Behandlungen pro Woche (Therapiefrequenz) angibt, müssen wir uns daran halten. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir Ihnen gegebenenfalls Ihr Rezept zum Ändern durch Ihren Arzt noch mal mitgeben müssen.

Die Physiotherapie gehört zur Grundleistungen Ihrer Krankenkasse und muss von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden. Jedoch verlangen alle Krankenkassen von Ihrem Patienten grundsätzlich 10 Euro und 10% des Rezeptwertes.

Die Verordnung des Arztes bestimmt die Dauer der aktiven Behandlungen. Dazu können noch passive Behandlungen (das sind z.B. Wärme- oder Kältetherapie) kommen, für die Sie zusätzliche Zeit von rd. 30 Minuten einplanen sollten. Fragen Sie bei der Terminvergabe einfach nach, wie lange Ihre Behandlung dauern wird.

Ihr Arzt entscheidet nach Maßgabe des Heilmittelkataloges, je nach Diagnose und Beschwerden, wie viele Behandlungen Sie bekommen können. Wenn sich Schmerzen und Funktionseinschränkungen dann noch nicht wesentlich gebessert haben, kann der Arzt jederzeit eine Verordnung auch außerhalb des Regelfalles ausstellen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Grundsätzlich ja. Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung wird privat in Rechnung gestellt.

Häufige Fragen von Privatversicherten

Wenn Sie privat versichert sind, muss sich Ihr Arzt nicht nach dem Heilmittelkatalog richten und ist daher frei in der Entscheidung über Ihre Heilbehandlung und die Anzahl der Therapieeinheiten.

Ein Privatrezept ist nicht an einen bestimmten Behandlungsbeginn gebunden. Sie sollten jedoch so zeitnah wie möglich mit Ihrer Behandlung beginnen, um einen schnellen Therapieerfolg einzuleiten.

Das hängt von Ihrem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung geschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.

Die Verordnung des Arztes bestimmt die Dauer der Behandlung. Krankengymnastik oder Manuelle Therapie gehören zu den aktiven Behandlungen (durch einen Therapeuten) und dauern ungefähr 30 Minuten. Speziellere Therapien, wie z.B. manuelle Lymphdrainage, können je nach Rezept 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten andauern. Dazu können noch passive Behandlungen (wie z.B. Wärme- oder Kältetherapie) kommen, für die Sie zusätzliche Zeit von rd. 30 Minuten einplanen sollten. Fragen Sie bei der Terminvergabe einfach nach, wie lange Ihre Behandlung dauern wird.

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